Eine ungeplante Schwangerschaft kann trotz Verhütung vorkommen und eine Herausforderung darstellen. Manchmal wird schnell eine Entscheidung getroffen und manchmal dauert es länger bis eine stimmige Entscheidung gefunden wird. Hier finden sich Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten in Österreich im Fall einer ungeplanten bzw. ungewollten Schwangerschaft

Ungeplante, aber gewollte Schwangerschaft

Gratulation zu Ihrer Schwangerschaft!

Für die Untersuchungen in der Schwangerschaft ist Ihre Gynäkologin*Ihr Gynäkologe zuständig. Bitte wenden Sie sich an sie*ihn.

Hier finden Sie einen Überblick über den Verlauf einer Schwangerschaft.

Babyklappe/Babynest

Die Babyklappe bzw. das Babynest ist ein beheiztes, mit einem Meldesensor ausgestattetes Bettchen, in das ein Baby gelegt werden kann. Die Babyklappe befindet sich meist in der Nähe oder auf dem Gelände von Spitälern an einer nicht einsehbaren Stelle. Hier können Frauen, ihr Kind anonym und straffrei an einem sicheren Ort verantwortungsvoll ablegen. Nach dem Schließen der Babyklappe kann diese nicht mehr geöffnet werden.

Nachdem das Baby in die Babyklappe gelegt wurde, ertönt ein Signal auf der Säuglingsstation und das Kind wird sofort medizinisch versorgt. Nach §211 ABGB ist der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger gesetzlicher Vormund des Kindes, bis eine passende Adoptivfamilie gefunden wird.

Die Frau hat die Möglichkeit, dem Kind einen Brief oder einen persönlichen Gegenstand mitzugeben.

Standorte Babyklappen in Österreich

Anonyme Geburt

Die anonyme Geburt ist in allen österreichischen Spitälern, die über eine geburtshilfliche Station verfügen, möglich. Die Frau bringt ihr Kind in einem geschützten Umfeld auf die Welt, ohne persönlichen Daten angeben zu müssen. Hiermit ist die medizinische Betreuung von der Frau und dem Kind gewährleistet. Bereits vor der Geburt gibt es die Möglichkeit die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen anonym und kostenfrei durchführen zu lassen. Auch die medizinische Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.

Nach der Geburt übernimmt der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind und vermittelt es an Adoptiveltern. Die Frau hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Frau anonym, wird die Adoption rechtskräftig.

Mehr über die anonyme Geburt

Adoption

Wenn sich Frauen oder Paare außer Stande sehen, selbst für ihr Kind zu sorgen, ist die Adoption eine verantwortungsbewusste Entscheidung im Sinne des Kindes. Mit der Adoptionsfreigabe entscheidet man sich dafür, dass das Kind ganz und für immer in einer anderen Familie aufwächst.

Es gibt drei verschiedene Arten der Adoption. Der Frau oder dem Paar obliegt die Entscheidung welche Form der Adoption gewählt wird.

Inkognito Adoption: Die Wünsche der leiblichen Eltern werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und sie erfahren Eckdaten (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Partnerschaft und Anzahl der Kinder der Adoptiveltern), jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.

Halboffene Adoption: Die leiblichen Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, die Magistratsabteilung und in Wien das Amt für Jugend und Familie Kontakt zu den Adoptiveltern aufnehmen und sich auf “neutralem Gebiet” treffen. Auch Briefe und Fotos können ausgetauscht werden.

Offene Adoption: Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und/oder dem Kind aufzubauen.

Wer überlegt sein Kind zur Adoption freizugeben, nimmt am besten schon während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit den zuständigen Behörden auf. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beantworten Fragen und beraten ausführlich.

Wenn die Zustimmung zur Adoption erteilt und die Adoption rechtsgültig ist, gehen alle Rechte und Pflichten auf die Adoptiveltern über. Als leibliche Eltern haben Sie allerdings die Möglichkeit, anonymisierte Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes zu bekommen. Ihre eigenen Angaben werden im Referat für Adoptiv- und Pflegekinder streng datengeschützt verwahrt. Mit diesem Schritt sichern Sie Ihrem Kind auch das Wissen über seine Herkunft – ein Grundrecht jedes Menschen.

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Pflege

Manche Kinder und Jugendliche müssen für kürzere oder längere Zeit außerhalb ihrer Familie betreut werden. Wenn es Aussichten gibt, dass sich die Situation ändert, ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine Möglichkeit. Pflegeeltern übernehmen die Aufgaben der leiblichen Eltern auf unbestimmte Zeit.

Wer überlegt sein Kind nach der Geburt vorübergehend in Pflege zu geben, nimmt am besten schon während der Schwangerschaft unverbindlichen Kontakt zu den zuständigen Behörden auf.

Mehr über die Pflege

Schwangerschaftsabbruch

Wenn Sie sich als Frau oder Paar entscheiden nicht durch eine gesamte Schwangerschaft zu gehen, können Sie in Österreich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft diese straffrei beenden. (§97 StGB)