Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

  1. Geltungsbereich der AVB

Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (AVB) gelten für alle Teilnahmen der „Kundinnen“ an Lehr- und Informationsveranstaltungen (Veranstaltungen/Workshops/Modulen) der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AVB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kund*innen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die ÖGF hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB der Kund*innen widerspricht die ÖGF hiermit ausdrücklich. Über Änderungen der AVB werden Kund*innen schriftlich verständigt, sofern diese laufende Geschäftsbeziehungen betreffen. Sie gelten als vereinbart, wenn Kund*innen den Änderungen nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens werden Kund*innen in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Die ÖGF ist nicht gewinnorientiert und verrechnet keine Mehrwertsteuer. Alle Einnahmen dienen ausschließlich der Verwirklichung des Vereinszwecks.

  1. Vertragsgegenstand
  1. Die ÖGF bietet online und in Präsenz Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.
  2. Fort- und Weiterbildungen werden von der ÖGF unter deren Verantwortung abgehalten. Die ÖGF ist Veranstalterin dieser Veranstaltungen. Vertragsgegenständlich ist die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer*innen an der Veranstaltung.
  3. Die Teilnehmer*innen einer Veranstaltung haben Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Die ÖGF macht keinerlei Zusagen für eine bestimmte gesetzliche Anerkennung der Veranstaltungen.
  4. Bei Workshops, die die ÖGF an oder für Schulen oder in anderen Institutionen abhält, stellt die ÖGF lediglich die Vortragenden und die Materialien. Veranstalter*in des Workshops ist die beauftragende Schule/Institution. Vertragsgegenständlich ist die Vortragstätigkeit der von der ÖGF bereit gestellten Vortragenden.
  1. Vertragsabschluss
  1. Die ÖGF lädt Kund*innen ein, ein Angebot (Anmeldung) zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Teilnahme steht natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest 18 Jahre alt sein müssen, offen. Minderjährige müssen von ihren gesetzlichen Vertreter*innen vertreten werden.
  3. Mit der Anmeldung erklären die  Kund*innen verbindlich ihr Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Anmeldung wird die ÖGF diese unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar.
  4. Die ÖGF ist berechtigt, das Vertragsangebot (= Anmeldung der Kund*innen) ausdrücklich durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung anzunehmen.
  5. Bei Erreichung der Maximalteilnehmer*innenanzahl werden weitere Teilnahmeanfragen auf der Warteliste vermerkt und nachgereiht, sobald ein Platz frei wird.
  6. Der Veranstaltungsvertrag wird bei Veranstaltungen mit Unkostenbeitrag rechtswirksam, sobald die Kund*innen den Beitrag oder eine Anzahlung leistet.
  1. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht
  1. Die Kund*innen sind, soweit sie Konsument*innen im Sinne des KSchG bzw. Verbraucher*innen im Sinne des FAGG sind, gemäß 3 KSchG und § 11 Abs. 1 FAGG gesetzlich berechtigt, ihre außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der ÖGF abgegebene Vertragserklärung (Anmeldung) zu widerrufen bzw. (nach erfolgter Annahme durch die ÖGF) von dem Vertrag zu den Bedingungen der nachstehenden Widerrufserklärung zurückzutreten.
  2. Rücktrittsfrist: Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung auszuüben (Details siehe Widerrufsbelehrung Absatz 3.).
  3. Widerrufsbelehrung: Gemäß § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG belehrt die ÖGF die Kund*innen über nachstehendes gesetzliches Widerrufsrecht:

WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Erhalts der Anmeldebestätigung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF), Brünner Straße 68/A/3/15, A-1210 Wien, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  1. Stornorechte
  1. Die ÖGF behält sich das Recht vor, eigenen Veranstaltungen bis 5 Tage vor deren Beginn abzusagen (insbesondere dann, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird).
  2. Kund*innen sind berechtigt, den Veranstaltungsvertrag unter folgenden Bedingungen zu stornieren:

Zeitraum vor Beginn der Veranstaltung

Stornierungskosten in % des regulären Teilnahmebeitrags

bis 4 Wochen

0%

4 Wochen bis 2 Wochen

50%

ab 2 Wochen

100%

  1. Im kostenpflichtigen Stornierungsfall sind Kund*innen berechtigt, Ersatzteilnehmer*innen zu benennen, die die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrages übernehmen; in diesem Fall entfallen die Stornierungskosten zur Gänze.
  1. Veranstaltungsbedingungen
  1. Die Teilnahmeberechtigungen sind nicht übertragbar. Nicht gestattet ist der Handel mit Teilnahmeberechtigungen.
  2. Kund*innen haben sich bei Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Aufgrund von Alkohol oder Rauschgiften stark beeinträchtigten Nutzer*innen kann die Veranstalterin den Zutritt verweigern.
  3. Den Anweisungen des Personals am Veranstaltungsort haben die Kund*innen Folge zu leisten. Widersetzen sich Kund*innen den Anweisungen, so kann er von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Ersatz – ausgeschlossen werden.
  4. Ton- und Bildaufnahmen sind bei der Veranstaltung ebenso wenig gestattet wie das Rauchen in den Räumen.
  5. Den Kund*innen wird empfohlen, Wertsachen bei sich zu belassen und vor Diebstahl zu sichern.
  6. Sofern die ÖGF den gänzlichen Entfall einer Veranstaltung zu verantworten hat, wird sie den Nutzer*innen nach ihrer Wahl einen Ersatztermin anbieten oder die Zahlung refundieren.
  7. Die ÖGF behält sich gerechtfertigte Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen vor.
  8. Weiters gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnungen.
  9. Die Kund*innen stimmen der Aufnahme und Veröffentlichung von Lichtbildern der Veranstaltung, die sie als Besucher*innen zeigen, zu.
  1. Urheberrechtlicher Schutz von Unterlagen
  1. Die Verwendung von bereitgestellten Unterlagen, Folien und sonstigem Content darf ausschließlich zu Unterrichts- und Lernzwecken erfolgen. Jegliche Verwendung zu anderen Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die ÖGF ist nicht gestattet und kann einen Eingriff in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der ÖGF oder der Vortragenden bewirken.
  2. Auch Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung oder Teilen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ÖGF sowie der jeweiligen Vortragenden gestattet.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Kund*innen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, den vereinbarten Teilnahmebeitrag spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu bezahlen.
  2. Sobald und solange sich Kund*innen in qualifiziertem Verzug (§ 13 KSchG) mit einer oder mehreren Zahlungen befinden, ist die ÖGF bis zur Bezahlung zur Einstellung von weiteren Leistungen berechtigt; die Verpflichtung der Kund*innen zur Bezahlung bleibt diesfalls aufrecht. Die ÖGF ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der Veranstaltung auszuschließen und den Platz anderweitig zu vergeben.
  3. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die ÖGF berechtigt, maximal € 15,00 je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro/einem Rechtsbeistand zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind ebenso von den Kundinnen zu ersetzen.
  4. Hat die ÖGF Raten- oder Teilzahlungsmöglichkeiten gewährt, so gilt ein Terminverlust als vereinbart. Dies bedeutet, dass bei Nichtzahlung einer Rate der offene Gesamtbetrag auf einmal in Rechnung gestellt wird.
  1. Gewährleistung / Haftung
  1. Die ÖGF leistet für entgeltliche Verträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
  2. Für unentgeltliche Leistungen der ÖGF besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.
  3. Die Haftung der ÖGF und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer*innen oder sonstigen Erfüllungsgehilf*innen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die ÖGF zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor – und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1210 Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 1210 Wien.
  2. Sind Kund*innen Verbraucher*innen im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen der ÖGF gegen Kund*innen nur dann als vereinbart, wenn diese im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien haben oder ihre Beschäftigung in Wien nachgehen.
  3. Die Vertragsparteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich.
  4. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
  6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.