Basierend auf der Definition der sexuellen und reproduktiven Gesundheit im Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz, ICPD ergeben sich folgende Rechte:

Reproduktive Rechte

Reproduktive Rechte sind die Rechte von Paaren und Individuen:

  • Frei und eigenverantwortlich über die Anzahl, den Geburtenabstand und den Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen
  • Das Höchstmaß an sexueller und reproduktiver Gesundheit zu erreichen und die Fortpflanzung betreffende Entscheidungen frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt zu treffen

Die Förderung der eigenverantwortlichen Ausübung dieser (reproduktiven) Rechte sollte die Grundlage für Regierungs- sowie lokal unterstützte Maßnahmen und Programme auf dem Gebiet der reproduktiven Gesundheit einschließlich Familienplanung sein. (ICPD Art. 7.3)

Sexuelle Rechte

Sexuelle Rechte sind die Rechte aller Menschen:

  • Frei und eigenverantwortlich alle Aspekte ihrer Sexualität zu bestimmen, wozu auch Schutz und Förderung ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit zählen
  • Ihr Sexualleben und alle sexuellen Entscheidungen frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt zu gestalten
  • In sexuellen Beziehungen Gleichheit, volle Zustimmung, gegenseitige Achtung und gemeinsame Verantwortung zu erwarten und zu fordern

Zu den Menschenrechten der Frau zählt auch ihr Recht, frei und eigenverantwortlich über ihre Sexualität betreffenden Angelegenheiten einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt zu entscheiden. (Fourth World Conference on Women-Aktionsplattform, Art. 96 )

Sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung

für alle Frauen und Mädchen, Männer und Burschen umfasst:

  • Information, Beratung und Einrichtungen im Bereich Familienplanung
  • Pränatale, postnatale und Entbindungsversorgung
  • Gesundheitsversorgung für Kleinkinder
  • Prävention und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten und von Infektionen des reproduktiven Systems
  • Wo dies gesetzlich erlaubt ist, Einrichtungen für die Durchführung sicherer Schwangerschaftsabbrüche und Behandlung von abbruchspezifischen Komplikationen
  • Prävention und Behandlung von Unfruchtbarkeit
  • Information, Aufklärung und Beratung über menschliche Sexualität, reproduktive Gesundheit und Elternschaft

Regierungen sollen freie, freiwillige und wohlinformierte Entscheidungen, Achtung, Respekt vor der Privatsphäre, Vertraulichkeit und Behaglichkeit für KlientInnen sicherstellen und dafür sorgen, dass die angebotenen Dienstleistungen den Menschenrechten sowie ethischen und beruflichen Normen entsprechen. (Schlüsselmaßnahmen zur weiteren Durchführung des Aktionsprogramms der ICPD Art. 52 e)