TT.MM.JJJJ
Straße, PLZ, Ort
Straße, PLZ, Ort
Bei Förderung durch das BKA:
– Vergabe nach Verfügbarkeit und Reihenfolge der Anmeldung
– Arbeitgeber*in-Bestätigung über BKA geförderte*r Mitarbeiter*in
DAS MODUL TEILNAHMEBEITRAG MUSS ÜBERARBEITET WERDEN, BEVOR ES VERÖFFENTLICHT WIRD!!!!
Eine Anzahlung von 300,00 EUR reserviert den Lehrgangsplatz. Bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu bezahlen.

° bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
°° Selbstbehalt je nach Fördersumme

Link zu AVB

Ich bin einverstanden, dass, im Falle einer Förderung durch das BKA, personenbezogene Daten an das BKA weitergegeben werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass meine personenbezogenen Daten ausschließlich für diese Veranstaltung verarbeitet werden.

Veranstaltungsort

1210 Wien, c/o Klinik Floridsdorf, Brünner Straße 68/A/Ebene 2/Veranstaltungszentrum

Der Platz ist mit Einzahlung des Teilnahmebeitrags fixiert.

STORNOBEDINGUNGEN

Falls ich keine Ersatzteilnehmerin*keinen Ersatzteilnehmer stellen kann:
– 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des regulären Teilnahmebeitrags
– ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des regulären Teilnahmebeitrags

Die ÖGF behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus gewichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beiträge zu 100 % rückerstattet.

Sobald der Lehrgang begonnen wurde, und es die Umstände verlangen, werden die verbleibenden Module auf online umgestellt. Sollte bereits vor dem Lehrgang feststehen, dass er nicht in Präsenz stattfinden kann, werden die Termine auf Frühling 2023 verschoben. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge werden bei Nichtteilnahme an den Ersatzterminen zu 100 % rückerstattet.

geplante Ersatztermine (Änderungen im Programm möglich)
Modul 1: Freitag, 03. – Sonntag, 05.03.2023
Modul 2: Freitag, 24. – Sonntag, 26.03.2023
Modul 3: Freitag, 21. – Sonntag, 23.04.2023
Modul 4: Freitag, 05. – Sonntag, 07.05.2023

Mit Einzahlung des Teilnahmebeitrags oder der Anzahlung von € 300,00 ist Ihr Lehrgangsplatz fixiert.

Anrechenbarkeit
Psycholog*innen: 75 Einheiten (gem. § 33 PG)
Psychotherapeut*innen:  64 Fortbildungseinheiten (gem. § 14 Abs. 1 PsthG)
Ärzt*innen: 19 Medizinische DFP-Punkte, 13 Sonstige DFP-Punkte (wird eingereicht)

Voraussetzung für das Lehrgangszertifikat:
Teilnahme am gesamten Lehrgang (Fehlzeit max. 4 Stunden; Anrechenbarkeit externer Seminare über Lehrgangsinhalte möglich)
abgeschlossene Berufsausbildung
Vorerfahrung im psychosozialen Bereich